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Seminaranerkennung

Anerkennung der Seminare der VSVI NRW im Sinne der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW



Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Nach der Novellierung des Baukammergesetzes NRW gehört es zu den Berufspflichten der Kammermitglieder, sich entsprechend der Fort- und Weiterbildungsordnung (FuWo) der Ingenieurkammer-Bau NRW beruflich fortzubilden und sich über die für die Berufsausbildung geltenden Bestimmungen vertraut zu machen. Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein Westfalen hat am 23.11.2004 die von der Vertreterversammlung der Baukammer am 19.11.2004 beschlossene FuWo genehmigt. Sie trat am 01.01.2005 in Kraft. Die FuWo konkretisiert verbindlich die Fortbildungspflicht nach Inhalt und Umfang für jedes Kammermitglied. Pfli.shtmlitglieder, die noch keine zusätzliche berufliche Qualifikation aufweisen, müssen sich 12 Zeitstunden, freiwillige Mitglieder 6 Zeitstunden innerhalb von 2 Kalenderjahren fortbilden. Wer zusätzliche Qualifikationen wie staatliche Anerkennung als Sachverständiger nach SV-VO, nach SVO oder das Bau-vorlagerecht hat, unterliegt besonderen Regelungen ( §§ 6 + 7 FuWo ). Die Themen der Fortbildung sind in einem Themenkatalog der FuWo enthalten. Die VSVI NRW ist mit ihrem Seminarprogramm 2009 gem. § 3.2 der FuWo von der Ingenieurkammer-Bau NRW als Fortbildungseinrichtung anerkannt worden, da unsere Seminare den Themenkatalog der FuWo entsprechen. Über die Teilnahme können von den Seminarleitern Teilnahmebestätigungen ausgestellt werden, die zum Nachweis über die Fortbildung bei der Ingenieurkammer-Bau NRW dienen.

Letzte Änderung: 20.03.2009, 19:51 Uhr.
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